Das Gesetz zur programmatischen Orientierung der inneren Sicherheit vom 29. August 2002 verankert das Prinzip "der Begleitung, der Information und der Hilfe für Opfer als eine Priorität der Dienste der inneren Sicherheit".
Dieses Prinzip spiegelt sich in der Charta zur Begleitung und Unterstützung von Opfern, der Einsetzung eines Netzwerks der Ansprechpartner und der Entwicklung von innovativen Initiativen und Partnerschaften wider.
Die Charta zur Begleitung und Unterstützung von Opfern findet ihre Anwednungen in sämtlichen, der Öffentlichkeit zugänglichen Gendarmerien und Polizeistellen.
Die Dienststelle
nimmt Anzeigen auch ausserhalb ihres geografischen Zuständigkeitsberichs entgegen
beherbegt den Kläger gegebenenfalls
verweist ihn an die für die Untersuchung zuständige Stelle,
informiert über die eingeleiteten Verfahren,
Recht auf Entschädigung
und staatlich anerkannte Opferhilfeeinrichtungen.
In jedem Departement gibt es einen Beauftragten für Sicherheit, Prävention und Opferhilfe. Er beaufsichtigt die angemessene Betreuung der Opfer durch die Beamten der Diensstellen der Gendarmerie.