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Arbeitsgruppe Sicherheit und Prävention
Opferhilfe Saarland


Ansprechpartner Polizei

Sie wurden Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls oder sind sonst in Not und Gefahr? Sie sind in dieser Situation nicht Ihrem Schicksal überlassen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Polizei. Hier sind Sie in guten Händen.

•        Notrufnummern

Europäische Notrufnummer:      112

Polizei:                                 110

Feuerwehr und Ambulanz:        112

•        Was ist bei einem Notruf wichtig?

Was ist passiert ( Ereignis, Verletzte, besondere Gefahren)

Wo ist es passiert? (Notfallort)

Wer meldet? (Name, Standort, telefonische Erreichbarkeit)

Formulieren Sie ihre Meldung möglichst knapp.

Gehen Sie auf die Ihnen gestellten Fragen ein.

Warten Sie nach der Meldung das Eintreffen der Polizei ab.

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kümmern sich um Sie. Im Bedarfsfalle sorgen sie für ärztliche Hilfe. Ihre Anzeige wird aufgenommen. Zum Tathergang werden Sie befragt; über Ihre Rechte und Ansprüche aufgeklärt. Die Polizei informiert Sie über Hilfsangebote von Einrichtungen der Opferhilfe. Sie wird unverzüglich die Ermittlungen aufnehmen. Das Ermittlungsergebnis leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter.

Auf den saarländischen Polizeidienststellen stehen Ihnen tagsüber auch sogenannte „Opferschutzverantwortliche“ als Ansprechpartner zur Seite.

Erstatten einer Anzeige

Sie sind unsicher eine Anzeige zu erstatten? Vielleicht fürchten Sie Repressalien oder sonstige Unannehmlichkeiten oder haben gar Angst, die Polizei könnte Ihnen nicht glauben. Überlegen Sie, nur wenn Sie die Straftat anzeigen und in bestimmten Fällen Strafantrag stellen, schaffen Sie überhaupt die Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens. Ohne Ihre Hilfe lassen sich oftmals die Täter oder Täterinnen nicht ermitteln. Durch Ihre Anzeige tragen Sie zudem dazu bei, Wiederholungstaten zu vermeiden.

Rechte des Opfers (Auswahl)

Opfer einer Straftat haben das Recht Informationen zu erhalten. Über Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie Ansprüche auf Entschädigungsleistungen klärt Sie die Polizei auf. Über einige bedeutsame Regelungen informieren wir Sie unverbindlich und in aller Kürze. Es wird angeraten, eine Rechtsberatung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt einzuholen.

Rechtlicher Beistand

Innerhalb der Großregion „Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz-Wallonie“ haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht sich jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten und ggf. vertreten zu lassen.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, rechtlichen Beistand einzuholen. Die Beratung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie sich nach der Kostenübernahme erkundigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird einem Opfer auch ein Anwalt zur Seite gestellt oder Prozesskostenhilfe gegeben, wenn das Opfer nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt (siehe Rubrik Opferrechte Nr. 2).

Die Polizei informiert Sie über Ihre Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren, darf aber weder eine Rechtsberatung durchführen noch einen bestimmten Anwalt benennen.

Wenn Sie einen Anwalt im Saarland suchen, bietet Ihnen die Suchdatenbank der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes unter www.rak-saar.de Hilfe an.


 

OPFERHILFE

WEISSER RING e.V.

Der WEISSE RING e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten. Er bietet menschlichen Beistand und weitere spezifische Hilfen an.

Kontakt:

WEISSER RING e.V.

Landesbüro Saarland

Halbergstraße 44

Saarbrücken

Telefon: 0049 681 67319

 

OPFERENTSCHÄDIGUNG

 

OPFERRECHTE

 

ZEUGENINFORMATIONEN

Faltblatt Hilfsangebot für Zeugen

Sozialdienst der Justiz

Die Diplom-SozialarbeiterInnen der Zeugenbetreuung stehen allen Zeugen, die besonders belastet sind, sich unsicher oder ängstlich fühlen, auf Anfrage zur Verfügung. Sie bereiten die Zeugen auf die Vernehmungssituation im Gerichtssaal vor, informieren über den Ablauf der anstehenden Hauptverhandlung, bieten auf Wunsch im Vorfeld der Hauptverhandlung auch einen Besuch eines anderen Prozesses und bieten weitergehende Hilfen an.

Kontakt:

Sozialdienst der Justiz

Talstraße 21

66119 Saarbrücken

Telefon: 0049 681 501-5377