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Arbeitsgruppe Sicherheit und Prävention
Opferhilfe Wallonien


Die integrierte Polizei. Wer macht was?

Die belgische Polizeiorganisation besteht aus zwei polizeilichen Ebenen: der föderalen Ebene
und der lokalen Ebene.

Diese beiden Ebene arbeiten autonom und unterstehen unterschiedlichen Behörden.

Die lokale Polizei und die föderale Polizei gewährleisten gemeinsam die integrierte Polizeifunktion.
Sie ergänzen einander und pflegen eine enge Zusammenarbeit, womit sie an der Sicherheit in unserem Land und der Aufrechterhaltung der Demokratie mitwirken.

Die lokale Polizei

Die lokale Polizei gewährleistet die « Polizeigrundfunktion ». Dies bedeutet konkret, dass jede Zone mindestens sechs Grundaufgaben erfüllen muss: die Revierarbeit, der Empfang, der Einsatz, der polizeiliche Opferbeistand, die lokale Ermittlung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

Sie befasst sich ebenfalls mit gewissen polizeilichen Aufgaben mit föderalem Charakter. Beispielsweise kann sie im Bereich öffentliche Ordnung bei Großveranstaltungen oder Fußballspielen eingesetzt werden.

Die lokale Polizei umfasst 196 Polizeizonen, die auf dem gesamten Staatsgebiet verteilt sind, und zählt rund 33000 Personalmitglieder.

Eine Polizeizone besteht aus einer oder mehreren Gemeinden.

Die föderale Polizei

Auf föderaler Ebene gewährleistet eine einzige Polizei, die föderale Polizei, die spezialisierte Polizeifunktion. Sie führt spezialisierte verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Aufträge aus. Sie gewährleistet ebenfalls die « überlokalen » Aufträge, sowie Aufträge zur Unterstützung der lokalen Polizeidienste.

Sie umfasst sowohl operative Dienststellen (beispielsweise die Kriminalpolizei, die Straßenverkehrspolizei, die Bahnpolizei, die Luftfahrtpolizei, der Hundeunterstützungsdienst und die Kavallerie) als auch Verwaltungsdienststellen (Verwaltung materieller Mittel, Personalverwaltung).

Im gerichtspolizeilichen Bereich befasst sich die föderale Polizei unter anderem mit den vorrangigen Phänomenen bezüglich der organisierten Kriminalität, wie beispielsweise mit der Kriminalität gegen Personen (bsp. Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmittel, etc.), der Kriminalität gegen Güter (bsp. Diebstahl, Carjacking und Homejacking), der Wirtschafts- und Finanzkriminalität (bsp. Geldwäsche).

Die föderale Polizei zählt rund 13000 Personalmitglieder und setzt sich zusammen aus einem Generalkommissariat und drei Generaldirektionen.


 

Opferhilfe

 

OPFERrechte

Broschüre zur Opferhilfe in Belgien

Ausführliche Informationen zu Opferrechten, Opferentschädigung, Opfereinrichtungen, Verfahren sowie nützliche Adressen und Telefonnummern.

 

Wer ist zuständig?

Wählen Sie die Polizeizone aus, in der der Unfall oder die Tat stattgefunden hat. Die lokale Polizei wird Sie empfangen und beraten.