Beim 8. Gipfel der Grossregion, der am 24. Januar 2005 in Metz unter lothringischem Vorsitz abgehalten wurde, haben die Chefs der Exekutiven die neue Architektur der institutionellen Zusammenarbeit in der Grossregion mit folgendem Wortlaut bestätigt:
"Im Hinblick auf die Verbesserung und den Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Region Lothringen, im Großherzogtum Luxemburg, in den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz sowie in den belgischen Provinzen Wallonisch-Brabant, Hennegau (Hainaut), Lüttich (Liège), Luxembourg und Namur, Gebiete, für die das Königreich Belgien, die Wallonische Region, die Französische Gemeinschaft Belgiens und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ganz oder teilweise zuständig sind, wird eine Annäherung der Instanzen der grenzüberschreitenden Kooperation geplant, und zwar zwischen:
Diese Entwicklung beruht auf dem deutsch-französisch-luxemburgischen Notenwechsel zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vom 16. Oktober 1980, der durch den Notenaustausch zwischen der Regierung des Königreiches Belgiens mit der Wallonischen Region, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg vom 23. Mai 2005 ersetzt wurde, nachstehend genannt Vereinbarung.
Die Lenkung der institutionellen, grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit unterteilt sich in zwei Ebenen:
Unter Leitung des Kollegiums der Beauftragten erfolgt die Umsetzung der institutionellen grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit durch