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Die Entwicklungshilfepolitik des Grossherzogtum Luxemburg


DIE LUXEMBURGISCHE ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT - Strategien und Grundsätze 

Seit dem Jahr 2000 hat die luxemburgische Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) das Ziel von 0,7% des Bruttosozialprodukts (BSP) erreicht und sogar übertroffen. Luxemburg hat damit zu dem kleinen Kreis der Industrienationen aufgeschlossen, die ihren Verpflichtungen im Rahmen der Resolution 2626 nachkommen, die am 24. Oktober 1970 auf der 25. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden ist. Seit der Konferenz der Vereinten Nationen zur Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, auf der der damalige Premierminister Jacques Santer feierlich den Beschluss der luxemburgischen Regierung verkündete, die notwendigen Mabnahmen zu ergreifen, um das Ziel einer ODA in Höhe von 0,7% des BSP im Jahr 2000 zu erreichen, wurde dieses Vorhaben bei zahlreichen Gelegenheiten bekräftigt, insbesondere in den jeweiligen Erklärungen zur Lage der Nation und bei den Debatten über die Politik der Entwicklungszusammenarbeit in der Abgeordnetenkammer.

2001 stiegt die ODA beständig weiter an und übertraf schlieblich das im Vorjahr erreichte Niveau um insgesamt 17,76%. Der Anstieg der Quote ODA/BSP übertraf schlieblich sogar das Anfang des Jahres festgelegte Ziel von 0,76%: Für alle Ministerien zusammen belief sich die ODA im Jahr 2001 auf 157.134.903,62 EUR, das entspricht 0,82% des BSP.

Die luxemburgische Entwicklungshilfepolitik ist vor allem auf die Bekämpfung der Armut ausgerichtet, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern. Seine Aktionen planen sich im Sinne der dauerhaften Entwicklung die die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte umfasst - mit dem Menschen, der Frau und dem Kind in seinem Zentrum.

Die luxemburgischen Aktionen erfolgen vorrangig in der Umsetzung (bis 2015) der Millenniumsziele und betreffen vor allem die sozialen Sektoren, schulische und berufliche Bildung, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und integrierte Entwicklung. Die relevanten Initiativen im Bereich der Mikrofinanzierung werden ausserdem stark unterstützt, sei es auf der  konzeptuellen Ebene oder auf der operationellen Ebene.

Um die Wirksamkeit seiner Politik zu erhöhen und ihre Umsetzung zu vereinfachen, verfolgt die luxemburgische Entwicklungshilfe eine auf eine eingeschränkte Anzahl von Partnerländern zielgerichtete Interventionspolitik. Sechs von den zehn bevorzugten Partner der luxemburgischen Zusammenarbeit, deren Auswahl ausschlaggebend auf den Index der PNUD bezüglich der menschlichen Entwicklung aufgestellt wird, befinden sich im subsaharischem Afrika. Die Zusammenarbeit mit diesen Ländern unterscheidet sich durch einen ausgeprägten Sinn der Partnerschaft mit den Behörden und den Gebietskörperschaften.

Dieser Partnerschaftsgeist ermöglicht es so genannte Kooperations-Richtprogramme (Programmes Indicatifs de Coopération - PIC), mit einer Laufzeit von vier bis fünf Jahren,  zu erarbeiten. Seit 2000, gehört das Grossherzogtum Luxemburg zu der Gruppe der fünf Industrieländer, die der Entwicklungshilfepolitik mehr als 0,7 Prozent von ihrem Bruttonationaleinkommen widmen.

Im Jahre 2007, wird sich die Entwicklungshilfepolitik auf etwa 248 Millionen Euro belaufen und wird damit mehr als 0,90 Prozent vom Bruttonationaleinkommen darstellen.

Die luxemburgische Entwicklungshilfe wird weiterhin im Rahmen bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit sowie in der technischen Unterstützung und in der Weiterführung der Zusammenarbeit mit  den Nichtregierungsorganisationen durchgeführt.

Luxemburg beteiligt sich aussederm aktiv an der Diskussion zur Festlegung neuer Standards bezüglich der Harmonisierung und Qualitätserhöhung der internationalen Entwicklungshilfe. Luxemburg hat sich die Schlussfolgerungen der Erklärung von Paris (März 2005) über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfepolitik zu eigen gemacht : Ownership, Alignment, Harmonisierung, Ergebnisorientierung, gegenseitige Rechenschaftspflicht.

Die luxemburgische Entwicklungshilfe umfasst ausserdem den wichtigen Bereich der humanitären Hilfe zu der die Nothilfe und die Hilfe beim Wiederaufbau zählen (Naturkatastrophen, Post-Konflikte Situationen,…)

Die luxemburgische Entwicklungshilfepolitik und humanitäre Hilfe charakterisiert sich seit mehr als fünfzehn Jahren durch eine - sowohl quantitative wie auch qualitative - beständige Anstrengung zur Verbesserung seiner Massnahmen zugunsten der am meisten benachteiligten Bevölkerungen. Sie ist der Ausdruck einer entschlossenen und bestätigten internationalen Solidarität und bildet als solch ein wichtiger Vektor der Aussenpolitik der Regierung des Grossherzogtums Luxemburg.

Partner der luxemburgischen Zusammenarbeit

Im Rahmen seiner Entwicklungshilfepolitik ist das Außenministerium in ständigem Kontakt mit einer großen Anzahl von Partnern.

  • Die Zielländer (bilaterale Zusammenarbeit) : Burkina Faso, Kapverdische Inseln, Mali, Niger, Namibia, Senegal, Laos, Vietnam, Nicaragua und El Salvador;
  • Die luxemburgische Agentur Lux-Development : Lux-Development s.a. ist für die Konzeption und die Umsetzung entsprechend der vom Ministerium übertragenen Mandate zuständig. Die Beziehungen zwischen dem Ministerium und Lux-Development s.a. werden von einer beidseitigen Vereinbarung geregelt.
  • Die multilateralen Organisationen sind zahlreich, mit denen die luxemburgische Regierung Arbeitsverhältnisse unterhält, entweder indem sie ihnen eine globale finanzielle Unterstützung liefert, oder indem sie sich an der Finanzierung spezifischer Projekte beteiligt, die unter ihrer Verantwortung  verwirklicht wurden.
  • Zusammenarbeit mit den durch das Außenministerium zugelassenen 82 Nichtregierungsorganisationen
  • Durch seine Zuständigkeit für internationale Finanzinstitutionen entfällt auf das Finanzministerium eine komplementäre Rolle in der Luxemburger Entwicklungspolitik. In der Tat zählen die  Weltbank und der Internationale Währungsfonds (IWF), mit zu den wichtigsten Finanzierungsquellen für Entwicklungsländer

Interministerieller Ausschuss für die Entwicklungshilfe

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten wird außerdem von einem „Interministeriellen Ausschuss für die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern“, unterstützt, in dem verschiedene Ministerien vertreten sind. Dieser Ausschuss hat vor allem beratende Funktion und legt Stellungnahmen über die allgemeine Richtung der Entwicklungshilfepolitik und insbesondere über Fragen der technischen Unterstützung vor.

Kontakt


La Direction de la Coopération au Développement

6, rue de la Congrégation
L-1352 Luxembourg
Tél. : +352 2478-1
Fax : +352 46 38 42

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