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Gemeinsame Erklärung zum Netzwerk der Bürgerbeauftragten


I

In ihrer „Gemeinsamen Erklärung“ zum 6. Gipfel der Großregion Saarland, Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Wallonie, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens haben die Teilnehmer am 12. November 2001 im luxemburgischen Mondorf-les-Bains den Willen bekundet, diesen Grenzraum zu einer erfolgreichen europäischen Modellregion weiter zu entwickeln. Dabei ist auch das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für eine gemeinsame Zukunft zu stärken und ihre sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen zu verbessern. In diesem Prozess kommt den für Eingaben und Beschwerden zuständigen Personen und Einrichtungen eine besondere Rolle zu.

II

Vor diesem Hintergrund kommen die für Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der Großregion zuständigen Personen und Einrichtungen

  • für das Saarland: der Ausschuss für Eingaben des Landtags und der Bürgerbeauftragte der Landesregierung
  • für Lothringen: die Vertreter des Bürgerbeauftragten der Republik bei der Präfektur des Départements Moselle und des Départements Bas-Rhin
  • für Luxemburg:  der Bürgerbeauftragte der Abgeordnetenkammer
  • für Rheinland-Pfalz: der Bürgerbeauftragte des Landes
  • für die Wallonie: der Bürgerbeauftragte der Wallonie
  • für die Französischsprachige Gemeinschaft Belgiens: die Bürgerbeauftragte der Französischsprachigen Gemeinschaft

im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit überein, bei Beschwerden von Betroffenen gegenseitig zusammen zu arbeiten. Hierdurch verfolgendie zuständigen Partner das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern eine noch bessere Möglichkeit zu geben, Einwände gegen Entscheidungen von Behörden der Kooperationspartner im Rahmen grenzüberschreitender Fragen vorzubringen. Deshalb bekunden die zuständigen Einrichtungen den Willen, die Voraussetzungen für mehr Transparenz innerhalb der Großregion zu schaffen, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre grenzüberschreitenden Anliegen noch wirksamer durchsetzen können.

III

Um die Zusammenarbeit bei Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus der Großregion zwischen den zuständigen Partnern und Behörden weiter auszubauen, wird Folgendes vereinbart:

  1. Die zuständigen Personen und Einrichtungen verpflichten sich zu gegenseitiger Hilfe und Unterstützung, soweit Eingaben und Beschwerden insbesondere Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren des jeweiligen anderen Staates oder der anderen Region betreffen.
  2. Bei Eingaben und Beschwerden von grenzüberschreitendem Interesse erfolgt zwischen den zuständigen Personen und Einrichtungen eine gegenseitige Information. Ebenso wird über den Abschluss des Verfahrens, gegebenenfalls auch über den Verfahrensgang, unterrichtet.
  3. Die zuständigen Personen und Einrichtungen werden in einem regelmäßigen Meinungsaustausch gemeinsam interessierende Fragen von Petitionen oder Beschwerden erörtern.
  4. Die zuständigen Personen und Einrichtungen wollen das Verfahren gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bei Eingaben oder Beschwerden transparenter machen.

Anmerkung:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens unterstützt die gemeinsame Zielsetzung und wird sich als Beobachter an den Arbeiten beteiligen.

IV

Zur Umsetzung dieser Gemeinsamen Erklärung bilden die Partner einen Koordinierungsausschuss. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Einrichtungen der Großregion zusammen.

Für das Saarland

Anita Girst, MdLVorsitzende des Ausschusses für Eingaben

Rudi Becker, Bürgerbeauftragter

Für das Land Rheinland-Pfalz

Ullrich Galle, Bürgerbeauftragter

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

Myriam Pelzer, Beauftragte

Für Frankreich

Bernard Stas, iMédiateur de la République

Für das Grossherzogtum Luxemburg

Für die Region Wallonien

Frédéric Bovesse, Médiateur

Für die französische Gemeinschaft Belgiens

Marianne De Boeck, Médiatrice

Trier, den 4. November 2003