Service du Médiateur de la Communauté française
Rue des Poissonniers, 11-13
Bte7
B-1000 Brüssel
Durch Erlass vom 20. Juni 2002 hat die französische Gemeinschaft Belgiens beschlossen, sich einen Bürgerbeauftragten als unabhängige Hilfseinrichtung zur Seite zu stellen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung sowie die Bürgerbeteiligung zu unterstützen.
Seither nimmt der Bürgerbeauftragte Beschwerden entgegen, die die Arbeit der Behörden und deren Umgang mit den Bürgern betreffen.
Die Beschwerden können folgende Einrichtungen betreffen:
Jede natürliche oder juristische Person kann schriftlich oder direkt vor Ort kostenlos eine Einzelbeschwerde einlegen.
Wenn die Beschwerde zulässig ist, setzt sich der Bürgerbeauftragte dafür ein, die verschiedenen Standpunkte miteinander zu vereinbaren. Darüber hinaus bietet er sachdienliche Empfehlungen für die Lösung der sich ergebenden Probleme an.
Um mehr Gerechtigkeit zu erreichen, kann der Bürgerbeauftragte zudem Vorschläge unterbreiten, die darauf abzielen, die Arbeit der Behörden bzw. die Gesetze, Erlasse oder Verordnungen zu verbessern.
Der französischen Gemeinschaft gehören die französischsprachigen Bürger Belgiens in Wallonien und in Brüssel über ihre eigenen politischen und administrativen Einrichtungen an.