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Der Bürgerbeauftragte in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens


Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist zuständig für das Unterrichtswesen, den gesamten Kulturbereich, die Bereiche Gesundheit, Soziales und Behindertenpolitik sowie für die Beschäftigungspolitik. In allen diesen Zuständigkeiten hat die Gemeinschaft auch die Kompetenz für internationale und grenzüberschreitende Kontakte.

"Jeder hat das Recht, Petitionen, die von einer oder mehreren Personen unterzeichnet sind, an die öffentlichen Behörden zu richten." So lautet Artikel 28 der belgischen Verfassung.

Bürger der deutschsprachigen Gemeinschaft können zu Themen im Befugnisbereich der Gemeinschaft Petitionen einbringen. Der Rat kann diese an ihn gerichteten Petitionen an die Regierung weiterleiten, die verpflichtet ist, Auskünfte zu erteilen.

Einen Bürgerbeauftragten der deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zur Zeit nicht. Für Fragen, Informationen und Beschwerden steht dem Ministerium der Informations- und Kommunikationsdienst zur Seite, der an die richtige Adresse weiterleiten und Lösungen finden kann.

Petitionen sind schriftlich und unterzeichnet an den Präsidenten des Rates zu richten:

Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Kaperberg 8
B-4700 Eupen
  • Telefon : 0032-875-907 20
  • Fax : 0032-875-907 30
  • E-Mail: info@rdg.be

Regierung und Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Informations- und Kommunikationsdienst

Gospert 1
B-4700 Eupen
  • Telefon :  0032-875-96 300 und 0800 - 23 032
  • Fax : 0032-875-528 91
  • E-Mail: ministerium@dgov.be