"Jeder hat das Recht, Petitionen, die von einer oder mehreren Personen unterzeichnet sind, an die öffentlichen Behörden zu richten." So lautet Artikel 28 der belgischen Verfassung.
Bürger der deutschsprachigen Gemeinschaft können zu Themen im Befugnisbereich der Gemeinschaft Petitionen einbringen. Der Rat kann diese an ihn gerichteten Petitionen an die Regierung weiterleiten, die verpflichtet ist, Auskünfte zu erteilen.
Einen Bürgerbeauftragten der deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zur Zeit nicht. Für Fragen, Informationen und Beschwerden steht dem Ministerium der Informations- und Kommunikationsdienst zur Seite, der an die richtige Adresse weiterleiten und Lösungen finden kann.
Petitionen sind schriftlich und unterzeichnet an den Präsidenten des Rates zu richten:
Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Kaperberg 8
B-4700 Eupen
Regierung und Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Informations- und Kommunikationsdienst
Gospert 1
B-4700 Eupen