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Der Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz


Allez à la fin de l'encart.
Der Bürgerbeauftragte ist erreichbar unter:

Kaiserstraße 32
D-55116 Mainz

Er hat regelmäßig Sprechtage in seinem Büro in Mainz und in allen Landkreisen in Rheinland-Pfalz. Die Termine sind in den Bekanntmachungen, den örtlichen Amts- und Mitteilungsblättern, in der Tageszeitung sowie im Videotext, Tafe1 795, in Südwest RP, zu finden

 

Neben dem Petitionsausschuss wurde mit Landesgesetz vom 3.5.1974 das Amt des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz geschaffen. Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz beim Landtag Rheinland-Pfalz. Er ist unabhängig und überparteilich und nur dem Landtag gegenüber verantwortlich. Bürgerinnen und Bürger können sich sowohl schriftlich als auch mündlich anlässlich seiner Sprechtage an ihn wenden.

Er wird im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts tätig, wenn er Anhaltspunkte dafür erhält, dass Angelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern rechtswidrig oder unzweckmäßig erledigt worden sein könnten.

Der Bürgerbeauftragte arbeitet als ständiger Vertreter des Parlaments und des Petitionsausschusses eng mit diesen zusammen.

Voraussetzung für die Bearbeitung von Eingaben ist die Zuständigkeit einer rheinlandpfälzischen Verwaltung. Unzulässig sind Eingaben, die privatrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern betreffen, Gegenstand eines schwebenden oder abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens oder eines laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sind.

Der Bürgerbeauftragte hat sich um eine einvernehmliche Regelung zu bemühen. Die jeweils zuständige Behörde hat hierbei eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Kommt eine einvernehmliche Regelung zustande, hat die Eingabe ihre Erledigung gefunden und der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz wird entsprechend unterrichtet. Sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, einen Lösungsvorschlag für eine einvernehmliche Regelung zu unterbreiten, entscheidet der Bürgerbeauftragte, ob weitere Ermittlungen erforderlich sind. Kommt auch dann eine einvernehmliche Regelung nicht zustande, so hat der Bürgerbeauftragte die Angelegenheit dem Petitionsausschuss vorzulegen und dabei die Art der Erledigung vorzuschlagen. Sieht auch der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, wie dem jeweiligen Anliegen entsprochen werden kann, wird die Eingabe in der Regel als nicht einvernehmlich abgeschlossen.

In nicht wenigen Fällen kann der Bürgerbeauftragte allerdings den Bürgerinnen und Bürgern auch schon durch eine Klärung des Sachverhalts weiterhelfen. Vielfach wird mit einer Eingabe auch die Erwartung verbunden, dass die Angelegenheit vom Bürgerbeauftragten als neutraler, unabhängiger Stelle geprüft wird.

Ein grenzüberschreitendes Problem betraf zum Beispiel die Eingabe eines Bürgers, der eine Hochwassergefährdung infolge von Sandablagerungen im deutsch-Iuxemburgischen GrenzfIuss Sauer befürchtete. Hierdurch war auch sein Anwesen gefährdet. Der Bürgerbeauftragte konnte erreichen, dass die zuständige deutsche Verwaltung unter Einbeziehung und Mitwirkung der ebenfalls zuständigen luxemburgischen Stellen eine angemessene Lösung, mit der auch der betreffende Bürger einverstanden war, erzielte. Dem Bürgerbeauftragten gehen jährlich rund 3000 Eingaben zu. Durchschnittlich in zwei Drittel der Fälle kann irgendwie weitergeholfen werden.

Mit grenzüberschreitenden Problemen wandte sich auch eine deutsche Bürgerin an den Bürgerbeauftragten, die sich wahrend ihres Urlaubs in Frankreich ein Bein brach und mehrere Tage in einem französischen Krankenhaus verbringen musste. Von den Behandlungskosten wurden ihr 900,00 EUR als Eigenanteil in Rechnung gestellt. Da sie aufgrund ihrer finanziellen Lage die Summe nicht auf einmal zahlen konnte, wandte sie sich an den Bürgerbeauftragten. Als akzeptablen Kompromiss konnte dieser die Rückzahlung in Raten aushandeln.