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Der Bürgerbeauftragte im Saarland


Allez à la fin de l'encart.
Der Bürgerbeauftragte ist erreichbar unter:

Am Ludwigsplatz 14
D-66117 Saarbrücken
Telefon : 0049-681-53313 oder 501 11 13
Fax : 0049-681-501 12 56
E-Mail: r.becker@staatskanzleLsaarland.de


... des saarländischen Landtages

Nach Artikel 78 der Verfassung des saarländischen Landtags entscheidet der Ausschuss für Eingaben über Bitten und Beschwerden an den Landtag. Damit ist dem Ausschuss im parlamentarischen Gefüge eine besondere Stellung zugewiesen. Der Eingabenausschuss ist der originäre Ansprechpartner und Sachwalter für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit saarländischen Behörden und den dort anzuwendenden Rechtsvorschriften. Personen und Personengruppen haben unabhängig von Herkunft und Wohnort den verfassungsrechtlichen Anspruch, sich mit der Bitte um Unterstützung anden Eingabenausschuss zu wenden, wenn sie die Verfahrensweise einer öffentlichen Verwaltungsstelle im Zuständigkeitsbereich des Landes beanstanden oder die gesetzgeberische Tätigkeit des Landtages anregen möchten. Privatrechtliche sowie gerichtlich anhängige oder gerichtlich entschiedene Angelegenheiten können damit grundsätzlich nicht Gegenstand einer Petition sein. Der Ausschuss prüft die Eingaben in rechtlicher und sachlicher Hinsicht. Er lässt sich von der Landesregierung, deren untergeordneten und anderen Behörden im Einzelnen Bericht erstatten. Vom Selbstverständnis und der Aufgabenstellung her sucht er dabei stets nach gesetzlich zulässigen Lösungen, den vorgetragenen Anliegen Rechnung zu tragen. Die Mitglieder des Eingabenausschusses sind die Bürgerbeauftragten des Parlaments.

Durch einen jährlichen Tätigkeitsbericht gibt der Ausschuss seinen besonderen Einblick in die Probleme der Menschen mit Behörden und Vorschriften an Landtag und Regierung weiter. Eingaben an den saarländischen Landtag haben mitunter auch grenzüberschreitenden Bezug.

In  einem Fall erhob ein Bürger Protest gegen den saarländischen Rettungsdienst wegen angeblich unterlassener Hilfeleistung bei einem Unfallereignis unweit der Grenze auf französischer Seite. Die Problematik grenzüberschreitender Einsätze im Rettungsdienst wurde im interregionalen Dialog zwischen saarländischen und lothringischen Verwaltungsspitzen vertieft, wobei es erfreulicherweise zu einer Vereinbarung über das künftige Verfahren kam.

In einem anderen Fall wandte sich der französische Ombudsman in Paris, der Médiateur de la République, an den Ausschuss, weil eine französische Petentin Schwierigkeiten mit der saarländischen Landesversicherungsanstalt hatte. Dieser Rentenversicherungsträger forderte in den Augen der Betroffenen zu hohe Rückerstattungsraten aus einem zuvor gewährten Rentenvorschuss, der sich als überhöht herausgestellt hatte. Da der Rentenversicherer sich zu einer deutlichen Herabsetzung der monatlichen Ratenbeiträge bereit erklärte, konnte der Ausschuss auch in dieser Sache ein positives Ergebnis verzeichnen.

Der Ausschuss für Eingaben ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Roder-Straße 7
D-66119 Saarbrücken
Telefon : 0049-681-50 02-317
E-Mail: postmaster@landtag-saar.de www.landtag-saar.de

... des Saarlandes

Bereits im Mai 1971 wurde unter dem damaligen Ministerpräsidenten Franz-Josef Roder ein "Kummerkasten" für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Darauf aufbauend beschloss der Ministerrat in der Sitzung vom 25. März 1980 die Bestellung eines Bürgerbeauftragten, zuerst Bürgerlotse genannt.

Die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Bürgerbeauftragten:

  • die oder der Bürgerbeauftragte ist unmittelbar dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei zugeordnet
  • sie oder er verfolgt das Ziel, ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bei allen Problemen, die sich im Umgang mit den Behörden ergeben, zu sein
  • sie oder er bearbeitet Beschwerden, Bitten, Anregungen und Hilfeersuchen an den Ministerpräsidenten oder den Chef der Staatskanzlei
  • sie oder er hat die Aufgabe, zu informieren, zu beraten und wenn möglich zu helfen
  • sie oder er koordiniert Bürgerangelegenheiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien
  • sie oder er hat Kontakt zum Eingabensausschuss des Saarländischen Landtages
  • soweit es sich um grenzüberschreitende bzw. überregionale Fragen handelt, arbeitet sie oder er mit dem/den Bürgerbeauftragten der betroffenen Region/en des gemeinsamen Kooperationsraumes zusammen

 Die oder der Bürgerbeauftragte wird nicht tätig, wenn

  • die Behandlung der Eingabe einen Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren bedeuten würde
  • es sich um ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren handelt
  • privatrechtliche Streitigkeiten zu regeln sind
  • die Eingabe anonym ist
  • die Eingabe ein konkretes Anliegen oder einen erkennbaren Sinnzusammenhang nicht enthält
  • die Eingabe gegenüber einer bereits beschiedenen Eingabe keine neuen Tatsachen enthält