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ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
( Monsieur Philippe Suinen, Commissaire général aux Relations Internationales de la Communauté française de Belgique et Directeur général des Relations extérieures de la Région wallonne le 10 octobre 2002 à Namur )
KONZEPT UND ZIELE
Konzept und Praxis der Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen sind insbesondere das Ergebnis der institutionellen Entwicklung eines jeden Landes. lm Rahmen des belgischen Föderalstaats nimmt folglich jede der fünf föderierten Regierungen, wie z.B. die der Watlonischen Region und die der Französischen Gemeinschaft, die doppelte Verantwortung der Festlegung und der Steuerung der sektoriellen Politiken auf sich, deren Bereiche anerkanntermaben den höchsten Grad an Bürgernähe aufweisen und am meisten zur Entfaltung des lndividuums beitragen. Es handelt sich u.a. um die Bildung und die Ausbildung, die Kultur, die Wirtschaftsförderung, die Landwirtschaft, das Wohnwesen und auch die Umwelt. Parallel dazu bewältigt die föderale Regierung an der Spitze unseres Staates die klassischen umfassenden Aufgaben, wie z.13. die Aubenpolitik oder auch die Justiz. Angesichts der dualen, absoluten Zielsetzung der Wirksamkeit und der örtlichen Nähe der öffentlichen Aktion gegenüber den alltäglichen, daseinsbezogenen Anliegen des Bürgers, haben die Entwerfer dieser institutionellen Struktur demgemäss die Ebene der föderierten Organe geschaffen. Und es gibt hier einen expliziten Zusammenhang mit unserer Aktion in Sachen Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen.
Schematisch ausgedrückt, deckt nämlich unserer Auffassung nach der Begriff der Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen zwei spezifische, jedoch in dynamischer wechselseitiger Beziehung stehende Eingriffsbereiche: Erstens, die Aktion vor Ort und, zweitens, die. Neuorientierung der Welt zugunsten einer gerechteren Ordnung, hauptsächlich im Rahmen der internationalen Einrichtungen. An erster Stelle liegt also die Zusammenarbeit vor Ort. Letztere zielt auf die freie Wahmehmung der Würde und die Befriedigung der Grundbedürfnisse der menschlichen Gruppen, im Hinblick auf eine autonome Bewältigung ihrer Entwicklung. Es handelt sich nicht um eine Substitutionsentwicklung, sondern vielmehr um eine Zusammenarbeit, in der Gestalt eines Vorlaufs der Eigenständigkeit (selfreliance) der lndividuen und der sie vereinenden Körperschaften. Die Zusammenarbeit vor Ort verlangt einerseits die geeignetste Ebene hinsichtlich der örtlichen Nähe und, andererseits, die kompetenteste Ebene in Sachen Technik und Entscheidungsfinduhg bei den wesentlichen Entwicklungsbereichen. Dabei ist festzustellen, dass seit rund zwanzig Jahren, die belgischen föderierten Organe intensive Aktionen auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen anstrengen, allerdings nur in den Bereichen, für die sie in unserem Land zuständig sind und die bereits oben erwähnt wurden. Auf konstitutioneller Ebene verfügen diese Organe über die internationale Kapazität, insbesondere das Recht, Abkommen auszuhandeln und abzuschliepen, um ihre Kompetenzen auf internationaler Ebene auszuüben. Der gewissermaben durch unsere Verfassung auferlegte Zwang ermöglicht also, den Anforderungen hinsichtlich der örtlichen Nähe sowie der technischen und entscheidungsrelevanten Kompetenz zu entsprechen, die allesamt eine Garantie für die Wirksamkeit darstellen.
Die zweite Ebene der Aktion im Bereich der Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen, die der Neuorientierung der Welt zugunsten einer gerechteren und für die Länder des Südens günstigeren Ordnung, setzt ihrerseits die Festlegung neuer Beziehungen auf globaler Ebene voraus, sowie die Ausarbeitung einer Regulierung der ökonomischen Sachverhalte, einschlieblich der Suche nach neuen Ressourcen, wie z.B. die sogenannte Tobin Gebühr, oder, aus dem Gegenteil, die Initiativen zugunsten der Entschuldung der ärmsten Länder. Diese umfassende Problematik unterliegt hauptsächlich der Zuständigkeit der Vereinten Nationen und ihrer spezialisierten Einrichtungen, und verlangt demzufolge einen ständigen Dialog zwischen den Staaten, u.a. durch die vermittelnde Tätigkeit der jeweiligen Diplomatien. Und genau auf dieser Ebene kommt unserer Meinung nach die Aufgabe des Föderalstaats, in vollem Einvernehmen mit den föderierten Organen, bestens zur Geltung, wobei dies ebenfalls hinsichtlich der Präventivdiplomatie oder auch der Zusammenarbeit der Justizbehörden gilt.
SEKTORIELLE PRIORITÄTEN
Wir können demzufolge, insbesondere was unsere vorrangigen Eingriffsbereiche zugunsten der Länder des Südens anbelangt, elf Bereiche identifizieren: Bildung und Ausbildung, d.h. Grundbildung sowie technische Ausbildung und Berufsausbildung; Hochschulwesen; kulturelle Entwicklung; Kommunikation als Entwicklungsinstrument; Jugend; Familienpolitik; Umwelt, d.h. Bewirtschaftung und rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen; Energie; Gesundheitswesen; wirtschaftliche Entwicklung; und schlieblich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
TRANSVERSALE ANLIEGEN
Diese sektoriellen Prioritäten sind natürlich eingereiht in einen Rahmen, der wesentliche transversale Anliegen der internationalen Gemeinschaft umfasst und aus, dem wir die fünf Leitlinien unserer Aktion ableiten, d.h. die universelle Gültigkeit der Menschenrechte; die nachhaltige Entwicklung im weiten Sinne; die kulturelle Dimension der Entwicklung; die Gleichstellung der Geschlechter; und schlieblich die Sozialwirtschaft.
FINANZMITTEL
Um diese Prioritäten effektiv umsetzen zu können, wenden die wallonische Region und die französische Gemeinschaft Belgiens für konkrete Maßnahmen vor Ort über 17 Millionen € aus eigenen Haushaltmitteln auf. Gleichzeitig erhalten unsere Partnern in der südlichen Hemisphäre eine beträchtliche personelle Unterstützung, die aufgrund von Finanzmitteln in Höhe von rund 8 Millionen € möglich wird, die der belgische Staat bereitstellt. So sind ständig rund 150 Entwicklungshelfer kurz- oder langfristig im Einsatz.
INTERVENTIONSFORMEN
Wir werden direkt bilateral, multilateral und indirekt bilateral tätig.
Auf direkt bilateraler Ebene beruhen unsere geographischen Orientierungen hauptsächlich auf dem Prinzip der Äquivalenz zwischen den Dimensionen des Partnerlandes, seinen objektiven Bedürfnissen und unseren Ressourcen; auf dem Vorhandensein historischer Bande und/oder einer Tradition der Zusammenarbeit; und ebenfalls auf der Bedeutung, die wir der regionalen Bestimmung der Projekte beimessen. Folglich betreiben wir derzeit eine vorrangige Partnerschaft mit fünfzehn Ländern: Algerien, Marokko, Tunesien, Libanon und Palästina im Mittelmeerraum; Benin, Burkina Faso, Senegal, Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Burundi in Subsahara Afrika; Chile, Bolivien und Haiti im panamerikanischen Raum; und Vietnam in Asien.
Dieser geografische Schwerpunkt, der hauptsächlich auf den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) liegt, schließt jedoch sektorielle Partnerschaften nicht aus, die einerseits den Anforderungen der südlichen Hemisphäre und andererseits unseren Möglichkeiten, auf diese Anforderungen geeignete Antworten zu finden, entsprechen. So arbeiten wir beispielsweise mit Kwazulu Natal oder dem Staat Bahia im Bereich der Tiergenetik, mit Kongo-Brazzaville auf dem Gebiet der Regionalentwicklung oder auch mit Mauretanien bei der Bekämpfung der Wüstenbildung zusammen.
Insgesamt wenden Region und Gemeinschaft aus ihren eigenen Haushalten 7.250.000 € für solche Partnerschaften auf.
Im Hinblick auf den multilateralen Bereich der Entwicklungszusammenarbeit führen unsere begrenzten finanziellen Mittel, aber auch unsere systematische Suche nach Synergien sowie unsere Zugehörigkeit zur Frankophonie zu einem ganz selbstverständlichen Engagement im Rahmen dieser Interventionsform. Insgesamt sind es hier fast 6.800.000 €, die von der Region und der Gemeinschaft für Maßnahmen von internationalen und multilateralen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, wobei hier die Frankophonie an erster Stelle steht (70 %), gefolgt von FAO, IAA, UNIDO, AfEB, WHO oder auch der UNESCO.
Im Hinblick auf die indirekte bilaterale Entwicklungszusammenarbeit haben Gemeinschaft und Region einen Kofinanzierungsfonds gebildet, mit dem die frankophonen NRO bei der Erbringung ihres Eigenanteils unterstützt werden, den sie für Projekte leisten müssen, für die sie einen Finanzierung des belgischen Staates oder der Europäischen Kommission erhalten haben. Ferner führt die wallonische Region jedes Jahr eine Ausschreibung für Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung durch, die sich an NRO, an Städte und Gemeinden in Wallonien sowie an wallonische Arbeitergewerkschaften oder Landwirtevereine richtet, und für die die Region bis zu 87,5 % der Finanzierung übernimmt.
Insgesamt wenden Region und Gemeinschaft für die indirekte bilaterale Entwicklungszusammenarbeit über 3.000.000 € auf.
ORGANISATION
Die ErkIärung für die Disponibilität für alle Synergien besteht darin, dass das inhärente Prinzip bereits als eindeutige Grundlage unserer Aktion im Bereich der Zusammenarbeit fungiert. Genau dieses Ziel verfolgen die föderierten frankophonen Organe, anhand der systematischen Zusammenführung ihrer jeweiligen Spezifizitäten. Dieser Ansatz basiert auf dem Bemühen hinsichtlich der Komplementarität unseres Angebots gegenüber unseren Partnern des Südens, aber auch auf der Erwartung einer Hebelwirkung der Entwicklungsaktion, eben aufgrund dieser Zusammenführung. Diese Zielsetzung zeichnet sich nicht nur durch die de facto Fusion der verschiedenen föderierten frankophonen Verwaltungen für Zusammenarbeit, sondern auch durch das Abschlieben von systematisch drei oder gar viergliedrigen Obereinkommen mit unseren Partnern des Südens aus. Gleichzeitig belegt auch die Eigenschaft der unsere Aktion ausführenden Akteure dieses Synergie Prinzip, da unsere Verwaltung als Schnittstelle zwischen unseren Partnern des Südens und, andererseits, den direkten Betreibern der Aktion, wie z.B. die Unternehmen, die Universitäten, die NROs oder auch, u.a., die Kulturvereinigungen, fungiert.
Im Zusammenhang mit den Entwicklungsländern sind wir in Brüssel so organisiert, dass zwei Abteilungen für bilaterale Maßnahmen zuständig sind, wobei der Schwerpunkt der einen Abteilung auf der südlichen Hemisphäre liegt, während sich die zweite auf die Maghreb-Staaten und auf den Nahen Osten konzentriert. Außerdem gibt es eine multilaterale Abteilung und eine übergeordnete Abteilung „Entwicklungszusammenarbeit“, die sich um die bilaterale indirekte Zusammenarbeit und um die übergeordneten Fragen kümmert und der zudem die technische Unterstützung der APEFE (Vereinigung für die Förderung von Bildung und Erziehung im Ausland) zugute kommt, die den Einsatz unserer 150 Mitarbeiter organisiert.
Vor Ort stützen sich unsere Maßnahmen zur Zeit vor allem von unsere fünf diplomatischen Vertretungen in Kinshasa, Dakar, Hanoi, Rabat und Tunis. Parallel dazu verfügen wir in jedem dieser Länder über einen Koordinator für die APEFE-Mitarbeiter. Dort wo wir keine diplomatischen Vertretungen haben, können wir in den meisten Fällen auf die Arbeit eines APEFE-Koordinators zurückgreifen. Dies ist beispielsweise in den palästinensischen Gebieten, in Burkina Faso, Benin, Ruanda, Burundi und Bolivien der Fall. 2005 wird unsere diplomatische Präsenz in der südlichen Hemisphäre durch die Eröffnung von zwei neuen Vertretungen in Algier und Santiago verstärkt.
Schließlich wurde erst kürzlich ein Gremium mit Beratungs- und Initiativfunktion eingerichtet, bei dem es sich zwar nicht konkret um einen Teil unserer Strukturen handelt, das jedoch in direktem Zusammenhang mit unserer Organisationsform steht. Es handelt sich bei diesem Gremium um den Conseil Wallonie-Bruxelles de la Coopération internationale (Rat für internationale Zusammenarbeit in Wallonien-Brüssel). In diesem Rat sind die Universitäten, die Dachverbände der NRO, die Sozialpartner, die Städte und Gemeinden, die Akteure aus dem Bereich der Hilfe zur Selbsthilfe und der Rat für Entwicklungszusammenarbeit der deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten. Kurzum, es handelt es sich um ein Gremium, das für eine partnerschaftliche Verwaltung unserer Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit von grundlegender Bedeutung ist und den deutschsprachigen und frankophonen Akteuren in Belgien eine konkrete und dynamische Beteiligung ermöglicht.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir, unabhängig von unseren Zielen, Schwerpunktbereichen, Interventionsformen oder auch Strukturen, den Schwerpunkt auf enge Beziehungen, auf die Ergänzungsmöglichkeiten der Maßnahmen sowie auf Synergieeffekte legen. Mit anderen Worten: wir sind selbstverständlich offen für alle Möglichkeiten, unser Fachwissen und unsere jeweiligen Kapazitäten in gemeinsamen Aktionen zugunsten der Menschen in der südlichen Hemisphäre einzubringen.
Direction générale des Relations extérieures de la Région wallonne Commissariat général aux Relations internationales de la Communauté française de Belgique Espace international Wallonie-Bruxelles Place Sainctelette, 2 B-1080 Bruxelles Telefon 0032 - (0)2 - 421 83 44 Fax 0032 - (0)2 - 421 83 42
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