HomeAktuelle InfosNewsletterLinksFAQKontakt
Überblick
Hilfe
Über uns
     > home / 07-01-2009 - 04:16 (GMT+1)
Die Grossregion
Die Partner
Interregionale Politische Zusammenarbeit
Zusammenarbeit auf Initiative der EU
Ausschuß der Regionen
Interreg
Andere Kooperationen
Informationen und Dienstleistungen

 
In Frankreich

Imprimer
Wer ist der Bürgerbeauftragte der Republik?
Der Bürgerbeauftragte der Republik hat die Aufgabe, zur Lösung von Streitfällen zwischen Bürgern und der Verwaltung beizutragen. Er ist eine unabhängige Institution, die durch das abgeänderte Gesetz Nr. 73-6 vom 3. Januar 1973 eingerichtet wurde und nicht weisungsgebunden ist. Er ist weder einer Behörde noch der Regierung unterstellt.

Was kann der Bürgerbeauftragte der Republik für Sie tun?

Der Bürgerbeauftragte der Republik hat die Aufgabe, in Streitfällen zwischen den Bürgern und den staatlichen Verwaltungen, den Verwaltungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen Institutionen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (soziale Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft, staatliche Unternehmen usw.), zu vermitteln und versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen.

Er wird nicht tätig:

  • bei Streitfällen zwischen Privatpersonen
  • bei Auseinandersetzungen zwischen einem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und
  • der Verwaltung, bei der dieser tätig ist, wenn der Streitfall im Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis steht;
  • bei einem Streitfall mit einer ausländischen Verwaltung.

Zudem kann er nicht:

  • in ein laufendes Gerichtsverfahren eingreifen
  • und er kann kein ergangenes Gerichtsurteil in Frage stellen.

Wer kann sich an den Bürgerbeauftragten der Republik wenden?

Alle Privatpersonen, unabhängig von Nationalität, Alter und Wohnsitz, sowie juristische Personen (Vereine, Gewerkschaften, Firmen usw.)

Wie wird der Bürgerbeauftragte der Republik beauftragt?

Bevor der Bürgerbeauftragte der Republik tätig wird, müssen unbedingt zunächst erste Schritte bei der entsprechenden Verwaltung unternommen worden sein (Anforderung einer Erklärung oder Anfechtung eines Beschlusses), durch die die Meinungsverschiedenheit nicht beigelegt werden konnte.
Der Bürgerbeauftragte kann nur über einen Parlamentarier beauftragt werden. Der Antragsteller muss ein vollständiges Dossier erstellen, das eine klare Beschreibung des Streitfalles und alle die Sache betreffenden Unterlagen enthält, und diese Unterlagen dem Abgeordneten oder Senator seiner Wahl aushändigen. Wenn dieser es für angebracht hält, leitet er den Fall an den Bürgerbeauftragten weiter.
Die Inanspruchnahme des Bürgerbeauftragten der Republik ist kostenlos.

Wie wird der Bürgerbeauftragte der Republik tätig?

Er kümmert sich von FaIl zu Fall um die Regelung der an ihn weitergeleiteten Beschwerden.
Nachdem der Bürgerbeauftragte der Republik geprüft hat, ob die Beschwerde zulässig ist und tatsächlich in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, führt er eine eingehende Prüfung der Unterlagen durch.
Wenn er die Beschwerde für begründet hält, tritt er mit der Verwaltung in Kontakt und verhandelt über eine gütliche Lösung des Streitfalles.
Wenn ihm die Antwort der Verwaltung nicht zufriedenstellend erscheint, kann er Empfehlungen formulieren und diese insbesondere in seinem Jahresbericht veröffentlichen, den er dem Staatspräsidenten und dem Parlament vorlegt.
Er legt Reformvorschläge vor. Bei ihrer Umsetzung können einige Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen zu Situationen führen, die unangemessen sind. Um Abhilfe zu schaffen, kann der Bürgerbeauftragte der Republik den Behörden eine Reform dieser Gesetzestexte vorschlagen, um eine Wiederholung solcher Situationen zu verhindern.
Der Bürgerbeauftragte der Republik beugt damit Streitfällen vor.

Der Bürgerbeauftragte der Republik und die Angemessenheit

In Ausnahmefällen hat der Bürgerbeauftragte der Republik die Möglichkeit, die Verwaltung zur Überprüfung ihres Beschlusses aufzufordern, wenn dieser zwar den Gesetzen und Verordnungen entspricht, aber Folgen hat, die seiner Ansicht nach unangemessen oder für den betreffenden Bürger unzumutbar sind. ln diesem Fall richtet er an die betreffende Institution eine Angemessenheitsempfehlung.

Der Bürgerbeauftragte der Republik und die Gerichtsverfahren

Der Bürgerbeauftragte der Republik kann in Anspruch genommen werden, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.
Achtung: die Inanspruchnahme unterbricht jedoch nicht die Fristen, die für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens einzuhalten sind.
Der Bürgerbeauftragte der Republik kann während eines Gerichtsverfahrens beauftragt werden, um zu versuchen, parallel zur gerichtlichen Auseinandersetzung eine gütliche Einigung zu erzielen.
Achtung: er kann nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen und der Fortgang des Verfahren wird durch seine Inanspruchnahme nicht aufgehalten.
Der Bürgerbeauftragte der Republik kann beauftragt werden, nachdem ein Gerichtsurteil ergangen ist. Er hat zwar keine Möglichkeit, das ergangene Urteil in Frage zu stellen, kann jedoch gegenüber der beklagten Institution Empfehlungen aussprechen, die über die Frage der Gesetzmäßigkeit hinausgehen und auf die Zweckmäßigkeit bzw. Angemessenheit abzielen.
Der Bürgerbeauftragte der Republik kann bei der Verwaltung auch Beschwerde einlegen, wenn diese sich weigert, einer zugunsten des Klägers ergangenen gerichtlichen Entscheidung Folge zu leisten.

Was die Stellvertreter des Bürgerbeauftragten der Republik für Sie tun können?

Die Stellvertreter des Bürgerbeauftragten der Republik können Ihnen helfen, wenn Sie die Probleme, die Sie mit einer Verwaltung oder einer Behörde haben, nicht selbst lösen können.
Sie setzen sich mit der betreffenden lokalen Verwaltung in Kontakt und versuchen, Ihr Problem auf gütlichem Wege zu lösen. Wenn die Sache nicht auf lokaler Ebene gelöst werden kann, verweist Sie der Stellvertreter an einen Parlamentarier, der Ihren Fall an den Bürgerbeauftragten der Republik weiterleitet.
Die Stellvertreter können Sie über die notwendigen Schritte informieren und Ihnen weitere Ansprechpartner nennen.
Achtung: die Stellvertreter sind nicht für die Unterstützung bei privaten Problemen zuständig (Probleme zwischen Nachbarn, mit einem Kaufmann usw.).

Wie wendet man sich an die Stellvertreter des Bürgerbeauftragten der Republik?

Zu einem der Stellvertreter können Sie direkt und kostenlos Kontakt aufnehmen, indem Sie sich telefonisch an ihn wenden oder ihn an seiner Dienststelle persönlich aufsuchen.

Wo finde ich die Stellvertreter des Bürgerbeauftragten der Republik?

In Metz

Bei der Präfektur des Départements Moselle

Place de la Préfecture
B.P.71014
F-57034 Metz Cedex

 

Sie müssen kein französischer Staatsbürger sein, um sich an einen Stellvertreter des Bürgerbeauftragten der Republik zu wenden.

Achtung: Die Stellvertreter kön-nen jedoch nur tätig werden, wenn es sich bei der Behörde, mit der Sie ein Problem haben, um eine französische Verwaltung handelt.

ln Straßburg

Bei der Präfektur des Départements Bas-Rhin

Hôtel du Préfet
Petit Broglie
F-67070 Strasbourg


Diese Seite wurde aktualisiert am 21-07-2008

Die Grossregion, 2001 - Rechtlicher Hinweis | Kontakt


Die Grossregion | Die Partner | Interregionale Politische Zusammenarbeit
Zusammenarbeit auf Initiative der EU | Andere Kooperationen | Informationen und Dienstleistungen
Home | Uberblick | Hilfe | Uber uns | Aktuelle Infos | Newsletter | Links | FAQ