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28-02-05 : Großherzogtum Luxemburg und Saarland unterzeichnen grenzüberschreitende Absprachen

Großherzogtum Luxemburg und Saarland unterzeichnen grenzüberschreitende Absprachen

Austausch von Landesbediensteten und interregionale Praktikumsplätze für Studierende


Zwei grenzüberschreitende Abkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Saarland haben heute in der Staatskanzlei der luxemburgische Minister für den Öffentlichen Dienst, Claude Wiseler, und der saarländische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Karl Rauber, unterzeichnet. Dabei geht es um den grenzüberschreitenden Austausch von Landesbediensteten und um interregionale Praktikumsplätze für Studierende bei staatlichen Verwaltungsstellen. Ziel: Stärkung der Europakompetenz und Stärkung der grenzüberschreitenden Kooperation.


Das Abkommen über den Austausch von Landesbediensteten in die obersten Landesbehörden und die ihnen nachgeordneten Dienststellen entspricht dem Ziel der saarländischen Landesregierung, ihre Bediensteten stärker europapolitisch zu qualifizieren. Die Dauer der Zuweisung soll sich auf mindestens zwei Monate und höchstens ein Jahr erstrecken. In diesem Zusammenhang weist Minister Karl Rauber darauf hin, dass es für die Bediensteten der Landesverwaltung zunehmend wichtiger ist, sich Kenntnisse und Erfahrungen über die Europapolitik im allgemeinen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im besonderen anzueignen. „Nur wenn wir die praktischen Erfahrungen und Kenntnisse der Bediensteten auf diesem Gebiet schärfen, können wir saarländische Interessen und Präsenz an den Schaltstellen Europas noch besser vertreten und Netzwerke in der europäischen Politik bilden.“ Aus diesem Grund bietet die Landesregierung bereits Mitarbeitern eine Abordnung in die Saarlandvertretung in Brüssel an.

Im Rahmen der gemeinsamen Kabinettsitzung des Saarlandes mit Luxemburg im September 2003 in Saarbrücken wurde die Grundlage für diese Abkommen gelegt. Damals betonten beide Seiten die gegenseitige Kenntnis der  Verwaltungsstrukturen  als ein  wesentliches Element effektiver Kooperation. Um in interregionalen Fragen pragmatisch, effektiv und schnell agieren zu können, so der gemeinsame Beschluss, „sind die aus persönlicher Tätigkeit erworbenen Kenntnisse über die Verwaltungsstruktur des Partnerlandes zentrale Kompetenzen für Administration und Politikgestaltung“.

Die zweite unterzeichnete Absprache ermöglicht es Studierenden aus dem Saarland und aus Luxemburg, im jeweiligen Partnerland ein interregionales Praktikum bei staatlichen Verwaltungsstellen zu absolvieren. Das Angebot richtet sich an Studierende, die in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit berufsqualifizierende Eindrücke gewinnen und Erfahrungen sammeln möchten. Grundvoraussetzung für das Praktikum sind einerseits ausreichende Grundkenntnisse im jeweiligen Studiengebiet – Nachweis durch erfolgreiche Zwischenprüfung, Vordiplom oder vergleichbare Leistungen – und andererseits gute Sprachkenntnisse des aufnehmenden Landes. Nach dem Praktikum wird den Studierenden ein Zeugnis ausgestellt. Das Angebot ist durch die Anzahl der verfügbaren Praktikumsstellen begrenzt. Eine Mindestdauer von acht Wochen Praktikum wird angestrebt, davon mindestens vier Wochen im Partnerland. Der Praktikant bewirbt sich bei der für ihn zuständigen Stelle seines Landes. Nach Sichtung wird der Praktikant zum Vorstellungsgespräch im eigenen Land eingeladen. Beim positiven Votum wird das Partnerland um Prüfung und Vermittlung eines Praktikumsplatzes gebeten. Im Rahmen einer Pilotphase sollen Erfahrungen mit einer begrenzten Zahl von Praktikumsplätzen gewonnen werden. Bewerbungen gehen im Saarland an die Staatskanzlei (Abteilung Europa) und in Luxemburg ans Ministerium für Öffentlichen Dienst.

Die Minister Karl Rauber und Claude Wiseler bewerten die Unterzeichnung der beiden Abkommen als Konsequenz der guten und erfolgreichen nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern. „Dies ist ein weiterer Mosaikstein zu einem Europa der kooperierenden Regionen.“ Ähnliche Abkommen sollen auch mit Lothringen und Wallonien abgeschlossen werden.

Quelle : Staatskanzlei Saarbrücken



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Diese Seite wurde aktualisiert am 26-08-2008

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