über die Zukunft der institutionellen Zusammenarbeit in der Großregion in den Bereichen Hochschulwesen und Forschung
- Das Ministerium für Kultur, Hochschulwesen und Forschung des Großherzogtums Luxemburg,
- die Region Lothringen,
- das Rektorat der Akademie Nancy-Metz,
- das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes,
- das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz,
- das Ministerium für Forschung, neue Technologien und auswärtige Beziehungen der wallonischen Region,
- das Ministerium für Hochschulwesen, Forschung und internationale Beziehungen der Französischen Gemeinschaft Belgiens,
- das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens,
- der Conseil Général de la Meurthe-et-Moselle,
- der Conseil Général de la Moselle
sind heute im Rahmen eines ersten Sektortreffens „Hochschulwesen und Forschung“ der Großregion zusammen gekommen,
im Bewusstsein der hohen Bedeutung des Hochschulwesens für die Bildung, Integration und Beschäftigung der Bürger,
im Bewusstsein der Bedeutung der Forschung für die Innovationskraft der Wirtschaft in der Großregion und bekräftigen
die intensive Kooperation auf den Gebieten der Forschung und des Hochschulwesens in der Großregion und
ihren Willen, die universitäre und wissenschaftliche Zusammenarbeit in der Großregion, insbesondere durch die nachfolgenden Maßnahmen, zu unterstützen.
1.
Der Wissenschaftspreis der Großregion soll künftig regelmäßig alle 18 Monate im Rahmen des Sektortreffens „Hochschulwesen und Forschung“ der Großregion verliehen werden. Mit dem Preis sollen Hochschulen und Forschungsgruppen, die sich um die Großregion und deren Sichtbarkeit im internationalen Kontext verdient gemacht haben, angemessen gewürdigt und neue Projekte initiiert werden.
2.
Die Sitzungen der Arbeitsgruppe „Hochschulwesen und Forschung“ der Großregion könnten zu dem Ort werden, an dem grenzübergreifende Projekte vorgestellt und besprochen werden. Die Projektträger könnten auf den Sitzungen Unterstützung bei den Verwaltungsabläufen erhalten. Die Entwicklung grenzüberschreitender Forschungsprojekte wird ermutigt. Die möglichen Unterstützungen der grenzüberschreitenden akademischen und wissenschaftlichen Aktivitäten, wie zum Beispiel die akademischen Partnerschaften, werden optimiert.
3.
Zu diesem Zweck wird ein Programm zur Finanzierung von Forschungsprojekten innerhalb der Großregion mittelfristig in Betracht gezogen.
4.
Die institutionelle Zusammenarbeit der Wissenschaftsverwaltung mit der Charta der universitären Zusammenarbeit soll den Integrationsprozess im Bereich Hochschulwesen und Forschung in der Großregion vorantreiben. Gemeinsame Projekte werden angestrebt und begrüßt.
5.
Die Arbeitsgruppe wird über einen eigenen Etat verfügen, um alle Kosten für Dolmetscher- und Übersetzungsarbeiten, Kommunikation und Empfänge zu decken, die derzeit die Region Lothringen, die der Arbeitsgruppe vorsitzt, trägt. Die Bewilligung eines solchen Etats würde es ermöglichen, die von der Arbeitsgruppe ergriffenen grenzübergreifenden Maßnahmen in den verschiedenen Teilräumen einheitlich durchzuführen.
6.
Diese Vorschläge definieren mittelfristige Ziele, welche zum Wachstum der Grossregion beitragen können und dienen als Grundlage für das von der Arbeitsgruppe „Hochschulwesen und Forschung“, umzusetzende Aktionsprogramm, welche von der Region Lothringen geleitet wird.
7.
Die sektoralen interministeriellen Konferenzen „Hochschulwesen und Forschung“ sollen regelmäßig und analog zum Gipfel der Großregion alle 18 Monate stattfinden. Der zuständige Minister oder politische Verantwortliche der Gebietskörperschaft, welche die Präsidentschaft des Gipfels der Exekutiven der Großregion inne hat, wird gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Hochschulwesen und Forschung“ die Ausrichtung der sektoralen Konferenz übernehmen.
Die Minister, Staatssekretäre und stellvertretenden Präsidenten der Großregion zuständig für Hochschulwesen und Wissenschaft geben diese Vorschläge an den Gipfel der Exekutiven der Großregion mit der Bitte weiter, diese in die gemeinsame Erklärung des 11. Gipfels aufzunehmen. Der Gipfel kann dann die politischen Verantwortlichen des Hochschulwesens damit beauftragen, der Arbeitsgruppe das Mandat der Umsetzung zu geben.
Quelle : Luxemburgische Präsidentschaft des 11. Gipfels des Grossregion