Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

Eckdaten

Fläche854 km²
Einwohnerzahl76 920 (01.01.2017)
(Quelle: Ministerium der DG 2017)
Wichtigste sozioökonomische Indikatoren:2 180 Arbeitgeber (30.06.2016)
21 671 Arbeitnehmer (30.06.2016)(
Quelle: Ministerium der DG 2017)

82,25 % der Arbeitgeber beschäftigen weniger als 10 Personen,
16,60 % der Arbeitgeber 10 bis 99 Personen,
1,15 % mehr als 100 Personen
(Quelle: Landesamt für Sozialsicherheit 2017)

6 416 Selbstständige (Ende 2016)
(Quelle: Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (INASTI) 2017)
Arbeitslosenquote:  7,2 %
Kanton Eupen: 9,9 %
Kanton St. Vith: 3,4 %
(Quelle: Arbeitsamt der DG September 2018) 

Beschreibung des Gebiets

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Der Föderalstaat Belgien umfasst drei autonome Gemeinschaften, drei Regionen und vier Sprachgebiete. Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) verfügt wie die Französische und die Flämische Gemeinschaft über politische Eigenständigkeit. Die Geschichte des deutschsprachigen Landesteils ist sehr wechselvoll und durch ihre Grenzlage geprägt.  Amts-, Schul- und Gerichtssprache ist Deutsch. Die Ostbelgier leben am Schnittpunkt zweier Kulturen und profitieren von dieser vorteilhaften Situation. Hierzu gehören die günstige Lage, die Mehrsprachigkeit der Bevölkerung und ihre Bereitschaft zu grenzüberschreitenden Aktivitäten. Aufgrund der geografischen Lage ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die DG besonders wichtig. Deshalb ist sie u. a. Mitglied der Stiftung Euregio Maas-Rhein (NL-B-D) und der Großregion (F-B-D-L). 

Beschreibung der Partnerinstitution

Als Region mit Gesetzgebungshoheit verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über eine weitreichende Autonomie mit einem Parlament, einer Regierung und einer Verwaltung. Das Parlament besteht aus 25 direkt gewählten Volksvertretern. Es verabschiedet Dekrete mit Gesetzeskraft, kontrolliert die Regierung und übt die Haushaltshoheit aus. Eine Regierung mit vier Ministern führt die Dekrete aus und gestaltet die Tagespolitik. Der Regierung stehen ein Ministerium sowie Einrichtungen öffentlichen Rechts zur Seite.

Die DG ist im Wesentlichen zuständig für kulturelle und personenbezogene Angelegenheiten, Unterricht und Ausbildung, Beschäftigung und die Gemeindegesetzgebung. Sie ist außerdem für die zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen in diesen Bereichen zuständig. Das heißt, dass die DG befugt ist, internationale Abkommen und Verträge in diesen Bereichen abzuschließen.