Sportfonds

Projektaufruf – 2026

Die Arbeitsgruppe Sport der Großregion unterstützt Ihre grenzüberschreitenden Sportprojekte!

Getragen von der Arbeitsgruppe Sport des Gipfels der Großregion, fördert der Fonds grenzüberschreitende Projekte von Sportvereinen, Verbänden, Schulen oder Kommunen.

Der Sportfonds unterstützt insbesondere:

Förderung

Genehmigte Projekte können von 70% bis zu 90% der effektiven Gesamtausgaben (inkl. MwSt.) kofinanziert werden. Die Fördersumme beläuft sich auf 1.000 bis maximal 10.000 Euro. Die Zuwendung wird an den Projektträger in zwei Etappen ausgezahlt:

Projektaufruf

Der Projektaufruf informiert über die Förderkriterien und Antragsmodalitäten sowie die Antragsunterlagen für 2026.

Die Antragsmodalitäten in Kürze

ProjektzieleDer Sportfonds verfolgt ein klares Ziel: Bürgerinnen und Bürger aus den verschiedenen Teilregionen besser miteinander vernetzen und gleichzeitig die Werte Solidarität, Inklusion und Miteinander vermitteln.
Durchführungsort und -zeitraumFörderfähiges Gebiet der Großregion (s. Projektaufruf 2026, S.2)
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, das Projekt innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag der Antragsstellung durchzuführen.
Zusammensetzung der PartnerschaftDer Projektaufruf muss aus einer grenzüberschreitenden Partnerschaft bestehen. Antragsberechtigt sind:
– Sportvereine
– Sportverbände
– Sportorganisationen
– Dachverbände des Sports
– Schulen
– Kommunen und ihre Zusammenschlüsse
Nicht förderfähig sind:– Projekte und Maßnahmen, die kommerzielle Ansätze verfolgen (z. B. Vermittlung und Durchführung von Urlaubsreisen, Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Profisports)
– Sportausrüstung (mit Ausnahme von – Projektmaßnahmen z. B. Sportshirts mit Motto-Aufdruck)
– Preisgelder und Preise
– Projekte, die außerhalb des Förderfähigen Gebietes durchgeführt werden.

Antragsstellung

Für das Jahr 2026 werden zwei feste Fristen zur Einreichung der Anträge festgelegt: der 1. April 2026 und der 1. Oktober 2026. Unmittelbar nach der Frist entscheidet die Arbeitsgruppe Sport, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, welche Projekte berücksichtigt werden können und welche Zuschusssumme zur Verfügung gestellt werden kann.

Anträge sind an folgende Adresse auf dem Postweg oder per E-Mail zu richten:

Auf dem Postweg:

Pool Européen Interrégional du Sport asbl

Frau Fabienne Leukart

L-2630 Luxemburg

Per E-Mail:

esp@sp.etat.lu

Kontakt

Der Europäische Interregionale Pool des Sports, der die Verwaltung des Sportfonds im Auftrag des Gipfels übernimmt, steht Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Für Fragen zu Ihrem Projekt, seiner Umsetzung, Verwaltung, Förderung und Kommunikation können Sie sich jederzeit an uns wenden!

E-Mail: esp@sp.etat.lu