Sportfonds
Projektaufruf – 2026
Die Arbeitsgruppe Sport der Großregion unterstützt Ihre grenzüberschreitenden Sportprojekte!
Getragen von der Arbeitsgruppe Sport des Gipfels der Großregion, fördert der Fonds grenzüberschreitende Projekte von Sportvereinen, Verbänden, Schulen oder Kommunen.
Der Sportfonds unterstützt insbesondere:
- grenzüberschreitende Sportveranstaltungen im Amateursport (ggf. mit Einbindung des Schulsports),
- Maßnahmen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements,
- Maßnahmen zur Inklusion (Menschen mit besonderen Bedürfnissen und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund),
- Konzeption und Erstellung von mehrsprachigem didaktischem Informationsmaterial
- sonstige Maßnahmen in Verbindung mit der Umsetzung der Charta des Sports der Großregion.
Förderung
Genehmigte Projekte können von 70% bis zu 90% der effektiven Gesamtausgaben (inkl. MwSt.) kofinanziert werden. Die Fördersumme beläuft sich auf 1.000 bis maximal 10.000 Euro. Die Zuwendung wird an den Projektträger in zwei Etappen ausgezahlt:
- 50 Prozent der Zuwendung werden vor dem Projekt mit der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags ausgezahlt.
- Die restlichen 50 Prozent werden nach Projektabschluss entsprechend des Umsetzungsgrades des Projekts und auf Vorlage der vollständigen Projektabschlussunterlagen ausgezahlt.
Projektaufruf
Der Projektaufruf informiert über die Förderkriterien und Antragsmodalitäten sowie die Antragsunterlagen für 2026.
Die Antragsmodalitäten in Kürze
| Projektziele | Der Sportfonds verfolgt ein klares Ziel: Bürgerinnen und Bürger aus den verschiedenen Teilregionen besser miteinander vernetzen und gleichzeitig die Werte Solidarität, Inklusion und Miteinander vermitteln. |
| Durchführungsort und -zeitraum | Förderfähiges Gebiet der Großregion (s. Projektaufruf 2026, S.2) Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, das Projekt innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag der Antragsstellung durchzuführen. |
| Zusammensetzung der Partnerschaft | Der Projektaufruf muss aus einer grenzüberschreitenden Partnerschaft bestehen. Antragsberechtigt sind: – Sportvereine – Sportverbände – Sportorganisationen – Dachverbände des Sports – Schulen – Kommunen und ihre Zusammenschlüsse |
| Nicht förderfähig sind: | – Projekte und Maßnahmen, die kommerzielle Ansätze verfolgen (z. B. Vermittlung und Durchführung von Urlaubsreisen, Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Profisports) – Sportausrüstung (mit Ausnahme von – Projektmaßnahmen z. B. Sportshirts mit Motto-Aufdruck) – Preisgelder und Preise – Projekte, die außerhalb des Förderfähigen Gebietes durchgeführt werden. |
Antragsstellung
Für das Jahr 2026 werden zwei feste Fristen zur Einreichung der Anträge festgelegt: der 1. April 2026 und der 1. Oktober 2026. Unmittelbar nach der Frist entscheidet die Arbeitsgruppe Sport, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, welche Projekte berücksichtigt werden können und welche Zuschusssumme zur Verfügung gestellt werden kann.
Anträge sind an folgende Adresse auf dem Postweg oder per E-Mail zu richten:
Auf dem Postweg:
Pool Européen Interrégional du Sport asbl
Frau Fabienne Leukart
L-2630 Luxemburg
Per E-Mail:
Kontakt
Der Europäische Interregionale Pool des Sports, der die Verwaltung des Sportfonds im Auftrag des Gipfels übernimmt, steht Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Für Fragen zu Ihrem Projekt, seiner Umsetzung, Verwaltung, Förderung und Kommunikation können Sie sich jederzeit an uns wenden!
E-Mail: esp@sp.etat.lu