Bezug von deutschen Familienleistungen während eines Zivildienstes in Frankreich

Rechtliche Analyse, September 2025: Zusammenfassung

I. Einleitung

II. Entscheidung des Bayerischen Sozialgerichts vom 13. Mai 2024

  1. In dieser Berufungsentscheidung hat das bayerisches Landessozialgericht die Frage entschieden, ob die Klägerin auf der Grundlage von Artikel 2 des BKGG (Bundeskindergeldgesetz) Anspruch auf Kindergeld für ihre Tochter hat, während diese einen Freiwilligendienst in Frankreich leistet, dem Land, in dem beide wohnen.
  2. Das Berufungsgericht wies die Klage der Klägerin ab, ab, mit der Begründung, dass es sich nicht um einen komplexen Sachverhalt handele und dieser keiner weiteren Klärung bedürfe, da keine neuen Elemente vorgebracht worden seien. Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union im Wege einer Vorabentscheidung wurde nicht für erforderlich gehalten.
  3. Zunächst schloss sich das Berufungsgericht der Begründung des Sozialgerichts Nürnberg vollständig an. Anschließend stellte das Gericht fest, dass seit einer Änderung des § 2 Abs. 2 des BKGG im Jahr 2022, der einen besonderen Teil für Freiwilligendienste enthält, ein Versäumnis des Gesetzgebers nicht (mehr) geltend gemacht werden kann. Schließlich stellt es fest, dass der Gesetzgeber den europäischen Geist ausreichend berücksichtigt hat.

III. Analyse und Überlegungen der TFG: Ein Ergebnis, das dem erklärten Ziel der Europäischen Union zuwiderläuft

IV. Schlussfolgerungen

Die TFG ist der Meinung, dass die aktuelle Praxis, abgeleistete Freiwilligendienste ohne Prüfung grundsätzlich nicht anzuerkennen, mit dem europäischen Gedanken und dem Europarecht nicht vereinbar ist. Zu diesem Thema wurde eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die TFG ruft ihre Finanzpartner in der Großregion, für die die Mobilität junger Arbeitnehmer ein zentrales Thema ist, zur Unterstützung auf.

Diese Thematik betrifft potenziell alle Kinder von Grenzgängern, die in einem Nachbarland Deutschlands wohnen. Angesichts der Bedeutung dieser Frage für die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland schlägt die TFG jedoch vor, dieses Thema in das Arbeitsprogramm des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufzunehmen. Am 29. August 2025 wurde zwischen Frankreich und Deutschland eine Absichtserklärung unterzeichnet, in der die Mobilität gefördert und die Bereitschaft zur Beseitigung der Hindernisse für Grenzgänger bekräftigt wird.

Link zum vollständigen Urteilskommentar:

„Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Ableistung eines Freiwilligendienstes in Frankreich“, September 2025, TFG, Céline Laforsch

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich an die TFG wenden:

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