Präsidentschaft
Die Gipfelpräsidentschaft wird für eine Dauer von zwei Jahren von den Partnerregionen abwechselnd übernommen. Ihre Aufgaben:
- allgemeine Koordinierung des politischen Projekts der Großregion
- im Rahmen eines Aktionsprogramms Schwerpunktthemen vorschlagen, die in die jeweilige Gemeinsame Erklärung aufgenommen werden
- Gipfeltreffen einberufen, organisieren und moderieren
- Begleitung der Organisation von Fachministerkonferenzen in Abstimmung mit den betroffenen Arbeitsgruppen
- Leitung des Sitzungsvorsitzes des Gremiums der Persönlichen Beauftragten
- Ausübung des Direktorats des Gipfelsekretariats der Großregion
Wallonische Präsidentschaft des 20. Gipfels 2025/2026 in Zusammenarbeit mit der Fédération Wallonie-Bruxelles und der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Seit dem 1. Januar 2025 hat die Wallonie, in Zusammenarbeit mit der Fédération Wallonie-Bruxelles und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den Vorsitz der 20. Präsidentschaft des Gipfels der Großregion inne.
Gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ressorts wurde ein engagiertes Arbeitsprogramm erstellt. Das Gremium der Persönlichen Beauftragten und die Arbeitsgruppen des Gipfels arbeiten mit Unterstützung des Gipfelsekretariats im Haus der Großregion gemeinsam daran, die Beschlüsse der Gemeinsamen Erklärung des Gipfels sowie das Arbeitsprogramm der rheinland-pfälzischen Präsidentschaft umzusetzen.
„Die Großregion: Gemeinsam die Zukunft gestalten und innovative Wege beschreiten“
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