Grenzüberschreitende Praktika für Arbeitsuchende im Rahmen von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Bestandsaufnahme, August 2025: Abstract
I. Ziel und Inhalt der Bestandsaufnahme
Die Arbeitsmarktintegration begrenzt sich nicht nur auf die Zeit des Vorliegens einer aktiven Beschäftigung, sondern umfasst die gesamte Phase der Einbindung eines Menschen in den Arbeitsmarkt. Dies schließt auch die Phase der Arbeitsuche aufgrund von Arbeitslosigkeit ein. Ein Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Beschäftigung stellen dabei Maßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP-Maßnahmen) dar, worunter auch Praktika fallen. Praktika bieten Arbeitsuchenden in jeder Lebensphase die Möglichkeit, praktische und berufliche Erfahrungen zu sammeln, ihre Kompetenzen zu verbessern und so ihren erstmaligen Zugang zum Arbeitsmarkt oder ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zugleich erhalten Arbeitgeber hierdurch die Möglichkeit Personal anzuwerben, auszubilden und zu halten.
In einem Grenzraum, wie die Großregion, die sich durch die fortgeschrittene Integration des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes auszeichnet, kann insbesondere die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Durchführung einer AAMP-Maßnahme von Interesse sein.
Die Task Force Grenzgänger der Großregion (TFG) hat auf Wunsch ihrer Finanzierungspartner für die Regionen Deutschsprachige Gemeinschaft und Wallonie eine Bestandsaufnahme erstellt, in der untersucht wird, inwiefern es in der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaften Arbeitsuchenden möglich ist, grenzüberschreitende Praktika im Rahmen der AAMP-Maßnahmen in den Nachbarstaaten der Großregion durchzuführen.
Dabei werden sowohl die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und in der Wallonie als auch die in den Nachbarstaaten der Großregion, Deutschland, Frankreich und Luxemburg, bestehenden Möglichkeiten Praktika als Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik durchzuführen dargestellt. Im nächsten Schritt werden die Möglichkeiten für Arbeitsuchende untersucht, grenzüberschreitende Praktika sowohl nach belgischem Recht als auch nach dem Recht der Nachbarstaaten durchzuführen. Bestandteil der Untersuchung ist zudem die Frage des arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status während der Durchführung der AAMP-Maßnahmen im Nachbarland, die Behandlung des arbeitsuchenden Praktikanten im jeweiligen Nachbarland sowie die Bewertung der Möglichkeit der Durchführung von grenzüberschreitenden Praktika für in Belgien wohnhafte Drittstaatsangehörige. In einem letzten Schritt stellt die TFG, wie unten zusammengefasst, ihre Feststellungen zur Möglichkeit der grenzüberschreitenden Durchführung von Praktika für Arbeitsuchende im Nachbarland dar und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.
II. Feststellungen zur Durchführung grenzüberschreitender Praktika für Arbeitsuchende im Rahmen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in der Großregion
- Die TFG hat festgestellt, dass in der Praxis in Belgien wohnhafte Arbeitsuchende derzeit nicht grundsätzlich die Möglichkeit haben im Ausland ein Praktikum zu absolvieren im Rahmen der nach belgischem Recht vorgesehenen AAMP-Maßnahmen. Diese Möglichkeit besteht nur im Rahmen von spezifischen Projekten oder Kooperationen.
- Auf Ebene der Großregion existieren Instrumente und Projekte, die es Arbeitsuchenden ermöglichen, an grenzüberschreitenden oder mobilitätsorientierten Praktika teilzunehmen, wie beispielsweise das Programm Erasmus+ in Frankreich.
- Im Übrigen gewähren die europarechtlichen Vorschriften ausschließlich arbeitsuchenden ehemaligen Grenzgängern Zugang zu den ein Praktikum im ehemaligen Beschäftigungsstaat umfassenden AAMP-Maßnahmen, wenn sie sich zusätzlich der Arbeitsverwaltung dieses Staates zur Verfügung stellen.
III. Mögliche Instrumente zur Förderung grenzüberschreitender Praktika für Arbeitsuchende im Rahmen aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
- Auf Ebene der Europäischen Union:
- Die Verordnung (EU) 2025/925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2025 über ein Instrument für Entwicklung und Wachstum der Grenzregionen (BRIDGEforEU) könnte sich als hilfreiches Mittel zur Förderung grenzüberschreitender Praktika im Rahmen der AAMP-Maßnahmen für Arbeitsuchende erweisen.
- Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) könnte als gemeinsamer Ansprechpartner für die beteiligten Behörden fungieren im Rahmen ihrer Aufgabe der Förderung innovativer Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und der Unterstützung der Mitgliedstaaten mit Informationen und Fachkenntnissen im Hinblick auf eine wirksame Durchsetzung der Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität.
- Auf Ebene der Großregion kommt für eine Regelung der Durchführung grenzüberschreitender AAMP-Maßnahmen der Abschluss bilateraler oder multilateraler Vereinbarungen in Frage.
- Auf nationaler/regionaler Ebene: Ein weiteres erwähnenswerte Instrument, dessen umfassenden Nutzung empfohlen wird, ist der Erlass der wallonischen Regierung vom 6. Juni 2024, der den öffentlichen Arbeitsverwaltungen verschiedener Staaten die Möglichkeit bietet eine Vereinbarung abzuschließen, um grenzüberschreitende Praktika möglich zu machen.
IV. Wesentliche Aspekte zur Förderung grenzüberschreitender Praktika für Arbeitsuchende im Rahmen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
- Änderung der nationalen Gesetze und Rechtsvorschriften durch Aufhebung territorialer Beschränkungen, die einer Durchführung der Maßnahmen in einem anderen Staat oder in einer anderen Teilregion entgegenstehen, (z.B. Wohnsitzklausel, Niederlassungsort des Unternehmens, finanzielle Anreize).
- Die in der Wallonie und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geltenden Vorschriften, wonach Arbeitsuchende während der Durchführung einer AAMP-Maßnahme oder der Teilnahme an einem Praktikum von ihren Pflichten freigestellt sind, bieten ein zweckdienliches Instrument, das für eine grenzüberschreitende Durchführung genutzt und weiterentwickelt werden sollte.
- Besondere Beachtung gebührt dem auf die Maßnahme anzuwendenden Recht und den zu beachtenden arbeitsrechtlichen Vorschriften. Sie sollten entweder in einer großregionalen Vereinbarung oder in der Praktikumsvereinbarung festgelegt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den auf Unternehmen lastenden Verpflichtungen, wie beispielsweise den Einstellungsverpflichtungen.
- Die Kontrolle von Maßnahmen, die Praktika im grenzüberschreitenden Kontext enthalten, ist für Arbeitsverwaltungen und -aufsichtsbehörden nicht einfach. Die Beurteilung der Frage, ob das Praktikum als Arbeitsverhältnis umzudeuten ist oder nicht, erfolgt auf Einzelfallbasis. Eine offizielle Stellungnahme aller Teilregionen wäre wünschenswert, um eine bessere Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zudem gibt es derzeit auf Ebene der Europäischen Union trotz des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2024 keine gemeinsamen Kriterien für Praktika. Die Kompetenzen sowie auch Kapazitäten der ELA sollten auch im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Praktika, die in den Rahmen von AAMP-Maßnahmen fallen genutzt werden.
- Was die soziale Sicherheit betrifft, ist gemäß VO (EG) Nr. 883/2004, die das anwendbare Sozialversicherungsrecht auch für in Belgien wohnhafte Arbeitsuchende (einschließlich den ehemaligen Grenzgängern) regelt, eine Sozialversicherung (einschließlich Unfallversicherung) in Belgien während der Dauer der AAMP-Maßnahme in einem Unternehmen eines anderen Staates, möglich. Eine Entsendung, auf die in Belgien bei Praktika im Rahmen eines Studiums zurückgegriffen wird, scheint bei Arbeitsuchenden, die eine AAMP-Maßnahme absolvieren, nicht notwendig zu sein. Erforderlichenfalls sollte die „A1-Bescheinigung“ durch Hinzufügung der Kategorie der Arbeitsuchenden, die an einer Ausbildung oder einem Praktikum teilnehmen, entsprechend angepasst werden.
- Bei Drittstaatsangehörigen ist insbesondere wichtig, dass sie über die erforderlichen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse verfügen. Klarstellungsbedarf besteht bei der Absolvierung von Praktika im Rahmen von AAMP-Maßnahmen, für welche Befreiungen von der Arbeitserlaubnispflicht und/oder der Aufenthaltspflicht beschlossen werden könnten.
„Grenzüberschreitende Praktika für in Belgien wohnhafte Arbeit-suchende im Rahmen aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen“, Bestandsaufnahme, August 2025, TFG, Christiana Kaup-Ijezie, Alfonsine Camiolo, Céline Laforsch, ISBN: 2367-2188, https://arbeitskammer.de/Praktika-Arbeitsuchende
Weitere thematisch verwandte Veröffentlichungen der TFG:
- „Praktikum auf dem freien Markt in der Großregion“, Bestandsaufnahme, September 2022, TFG, Céline Laforsch und Alfonsine Camiolo unter Mitwirkung von Christiana Kaup-Ijezie, https://arbeitskammer.de/freie-praktika
- „Berufliche Weiterbildung in der Großregion“, Bestandsaufnahme, September 2024, TFG, Alfonsine Camiolo und Céline Laforsch, ISSN 2367-2188,
Bei Rückfragen und Anregungen kontaktieren Sie bitte die TFG:task-force-grenzgaenger@arbeitskammer.de