Grenzüberschreitende Praktika für Arbeitsuchende im Rahmen von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Bestandsaufnahme, August 2025: Abstract

I. Ziel und Inhalt der Bestandsaufnahme

Die Arbeitsmarktintegration begrenzt sich nicht nur auf die Zeit des Vorliegens einer aktiven Beschäftigung, sondern umfasst die gesamte Phase der Einbindung eines Menschen in den Arbeitsmarkt. Dies schließt auch die Phase der Arbeitsuche aufgrund von Arbeitslosigkeit ein. Ein Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Beschäftigung stellen dabei Maßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP-Maßnahmen) dar, worunter auch Praktika fallen. Praktika bieten Arbeitsuchenden in jeder Lebensphase die Möglichkeit, praktische und berufliche Erfahrungen zu sammeln, ihre Kompetenzen zu verbessern und so ihren erstmaligen Zugang zum Arbeitsmarkt oder ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zugleich erhalten Arbeitgeber hierdurch die Möglichkeit Personal anzuwerben, auszubilden und zu halten.

In einem Grenzraum, wie die Großregion, die sich durch die fortgeschrittene Integration des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes auszeichnet, kann insbesondere die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Durchführung einer AAMP-Maßnahme von Interesse sein.

Die Task Force Grenzgänger der Großregion (TFG) hat auf Wunsch ihrer Finanzierungspartner für die Regionen Deutschsprachige Gemeinschaft und Wallonie eine Bestandsaufnahme erstellt, in der untersucht wird, inwiefern es in der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaften Arbeitsuchenden möglich ist, grenzüberschreitende Praktika im Rahmen der AAMP-Maßnahmen in den Nachbarstaaten der Großregion durchzuführen.

Dabei werden sowohl die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und in der Wallonie als auch die in den Nachbarstaaten der Großregion, Deutschland, Frankreich und Luxemburg, bestehenden Möglichkeiten Praktika als Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik durchzuführen dargestellt. Im nächsten Schritt werden die Möglichkeiten für Arbeitsuchende untersucht, grenzüberschreitende Praktika sowohl nach belgischem Recht als auch nach dem Recht der Nachbarstaaten durchzuführen. Bestandteil der Untersuchung ist zudem die Frage des arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status während der Durchführung der AAMP-Maßnahmen im Nachbarland, die Behandlung des arbeitsuchenden Praktikanten im jeweiligen Nachbarland sowie die Bewertung der Möglichkeit der Durchführung von grenzüberschreitenden Praktika für in Belgien wohnhafte Drittstaatsangehörige. In einem letzten Schritt stellt die TFG, wie unten zusammengefasst, ihre Feststellungen zur Möglichkeit der grenzüberschreitenden Durchführung von Praktika für Arbeitsuchende im Nachbarland dar und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.

II. Feststellungen zur Durchführung grenzüberschreitender Praktika für Arbeitsuchende im Rahmen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in der Großregion

III. Mögliche Instrumente zur Förderung grenzüberschreitender Praktika für Arbeitsuchende im Rahmen aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

IV. Wesentliche Aspekte zur Förderung grenzüberschreitender Praktika für Arbeitsuchende im Rahmen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

„Grenzüberschreitende Praktika für in Belgien wohnhafte Arbeit-suchende im Rahmen aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen“, Bestandsaufnahme, August 2025, TFG, Christiana Kaup-Ijezie, Alfonsine Camiolo, Céline Laforsch, ISBN: 2367-2188, https://arbeitskammer.de/Praktika-Arbeitsuchende

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Bei Rückfragen und Anregungen kontaktieren Sie bitte die TFG:task-force-grenzgaenger@arbeitskammer.de