Interregionaler Parlamentarierrat

Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) wurde 1986 gegründet und ist die beratende parlamentarische Versammlung der Großregion, die sich aus folgenden Teilregionen zusammensetzt: Saarland und Rheinland-Pfalz in Deutschland, Grand Est (Lothringen) in Frankreich, das Großherzogtum Luxemburg sowie in Belgien die Wallonie, die Föderation Wallonie-Brüssel und die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Der Vorsitz geht über zwei Jahre und wird im Wechsel von den verschiedenen parlamentarischen Versammlungen der Mitglieder wahrgenommen. Er folgt der durch den Gipfel der Großregion festgelegten Reihenfolge.

Die Delegationen der parlamentarischen Versammlungen, die Mitglieder des IPR sind, treffen sich zweimal im Jahr zu einer Plenarsitzung. Bei diesen Sitzungen beraten sie über Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, u. a. im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich.

Der Rat diskutiert und verabschiedet Empfehlungen und Stellungnahmen, die von den Kommissionen, dem Ständigen Ausschuss oder den Mitgliedern des Rates formuliert wurden. Diese Empfehlungen werden an die Exekutiven der Mitgliedsregionen gerichtet und können an die Regierungen der Staaten, zu denen diese Mitgliedsregionen gehören, an die Organe der Europäischen Union und an andere Institutionen adressiert werden. Die Exekutiven nehmen zu den Empfehlungen schriftlich Stellung.

Ziele

Der Interregionale Parlamentarierrat hat folgende Ziele:

  • die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rolle der Großregion durch enge Kooperationen zwischen den verschiedenen Regionen zu fördern,
  • einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Zuständigkeitsbereichen der verschiedenen Regionen zu leisten,
  • die Aktivitäten des Gipfels der Exekutiven der Großregion in Bezug auf diese Maßnahmen und Ziele zu begleiten.

Kommissionen

Die Kommissionen diskutieren Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, und bereiten Empfehlungen oder Stellungnahmen vor. Sie befassen sich auch mit den Aufgaben, mit denen der Ständige Ausschuss oder der amtierende Vorsitz des Rates sie beauftragt hat. Der Rat arbeitet in sechs Kommissionen:

  • Kommission 1: Wirtschaftliche Fragen
  • Kommission 2: Soziale Fragen
  • Kommission 3: Verkehr und Kommunikation
  • Kommission 4: Umwelt und Landwirtschaft
  • Kommission 5: Schulwesen, Ausbildung, Forschung und Kultur
  • Kommission 6: Innere Sicherheit, Katastrophenschutz und Rettungsdienste

Neben diesen sechs ständigen Kommissionen kann der IPR für bestimmte Zwecke Sonderkommissionen einrichten.

Kontakt

Gérard Thomas
Ständiges Sekretariat des IPR
Abgeordnetenkammer
23, rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 LUXEMBOURG
Pierre-André RIXHON
Vorsitz des IPR..
Leiter der Abteilung für internationale Angelegenheiten, Direktion für auswärtige Angelegenheiten
Square Arthur Masson 6
B-5012 Namur