Sicher unterwegs in der Großregion

Winterreifenpflicht: ja oder nein?
Frankreich
Es gibt eine Winterreifenpflicht in denen durch präfektoralen Erlass festgelegten Gemeinden von 48 Departements.
Deutschland
Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) ist das Fahren auf öffentlichen Straßen nur mit Winterreifen erlaubt. Alle Räder des Fahrzeugs müssen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Luxemburg
In Luxemburg müssen alle Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Verkehrswegen geführt werden,
bei winterlichen Bedingungen (Glatteis, Schnee- glätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) auf
allen Rädern mit ordnungsgemäßen Winterrei- fen ausgerüstet sein. Bei Lastkraftwagen sowie Linienbussen und Reisebussen reicht es aus, dass die Reifen der Antriebsachsen dieser Fahr- zeuge über Winterreifen verfügen. Gleiches gilt für Wohnmobile, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen übersteigt.
Belgien
In Belgien besteht keine Winterreifenpflicht.