Europastaatssekretär Roland Theis: Grenzübergreifende Zusammenarbeit auch in der neuen Förderperiode angemessen vorantreiben

Anlässlich der 78. Konferenz der Europaministerinnen und Europaminister am 26./27.09.2018 bekräftigt Europastaatsekretär Roland Theis die Forderung des Saarlandes, auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit angemessen zu berücksichtigen.

„Die Kommission legt bei ihrem Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen Wert darauf, dort zu fördern, wo ein echter europäischer Mehrwert erkennbar ist. Gerade bei grenzübergreifenden Projekten ist das der Fall, denn sie schaffen konkrete Lösungen für konkrete Probleme vor Ort,“ sagte Roland Theis und fügte hinzu: „Von daher kann ich es nicht nachvollziehen, dass ausgerechnet hier überproportional Mittel gekürzt werden. In dem von uns maßgeblich mitgestalteten Antrag zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) haben wir deutlich gemacht, dass wir auch weiterhin auf eine auskömmliche Finanzierung Wert legen. Außerdem ist es uns ein Kernanliegen für die Programme vollständige Beihilferechtsfreiheit zu erhalten, um die Attraktivität auch für kleine und mittlere Unternehmen zu steigern.”

Auf Initiative des Saarlandes fand zudem der sogenannte “Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext“ Aufnahme in die Beschlussfassung. Ziel ist es, die oftmals hohen Hürden bei der Realisierung grenzüberschreitender Projekte deutlich zu  reduzieren. 

„In einem Abbau dieser Hindernisse sehe ich für unsere Region erhebliches wirtschaftliches Potential“, so Roland Theis. „Berechnungen der Europäischen Kommission zufolge hätte eine Reduzierung von nur 20% dieser Hemmnisse das Potential, zu einem Wachstum von 2% des regionalen BIP beizutragen. Wir sollten diese Chancen nutzen und den Vorschlag der Kommission aufgreifen und konkret mit Leben füllen.“

Hintergrund:

Am 29.05.2018 hat die Kommission einen sektoralen Vorschlag mit Blick auf die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) vorgelegt. Dies umfasst einen Vorschlag für ETZ, soweit die Regeln nicht bereits von der Dachverordnung erfasst werden, sowie einen Vorschlag für einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext.

Im Bereich ETZ werden einige Änderungen sowie erhebliche Kürzungen vorgeschlagen, die insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit betreffen (je nach Rechenmethode 30-40%).

Das Saarland hat sich daraufhin in einer Berichterstattergruppe um ein klares Bekenntnis zu grenzübergreifender Zusammenarbeit eingebracht und erfolgreich für einen in Brüssel [einstimmig] getroffenen Beschluss stark gemacht.

Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen und Europa